Teilnahmebedingungen
Mit der Teilnahme an der Aktion akzeptiert der/die Teilnehmer:in die folgenden Teilnahmebedingungen:
1. Veranstalter
The Lorenz Bahlsen Snack-World GmbH & Co KG Germany, Rathenaustr. 54, 63263 Neu-Isenburg (im Folgenden „Veranstalter" genannt) veranstaltet in der Zeit vom 01.07.2025 bis zum 02.08.2025 (nachfolgend „Aktionszeitraum“) verschiedene Rap-Challenges unter dem Namen „Nac’s Level Rap“ (nachfolgend „Aktion“).
2. Teilnahmeberechtigung
Teilnehmen können nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Mitarbeiter:innen des Veranstalters und deren Angehörige sowie Mitarbeiter:innen und Angehörige der mit dem Veranstalter verbundenen Unternehmen und Kooperationspartner sind nicht teilnahmeberechtigt.
Die Teilnehmer:innen können sich in dem Aktionszeitraum vom 01.07.2025 - 02.08.2025 für einen Auftritt bei einer Rap Challenge bewerben.
Jede Person kann sich nur einmalig und in einer Stadt für die Aktion anmelden. Mehrfach-Anmeldungen oder -teilnahmen sind nicht möglich.
3. Aktion „Nac’s Level Rap"
3.1 Teilnahmeweg
Um an der Aktion teilnehmen zu können, geht der/die Teilnehmer:in auf die Aktionsseite (www.nacs-level.de). Dort hinterlegt er/sie seine/ihre Daten (E-Mail-Adresse, Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer u.a.). Zudem lädt er/sie ein Video seiner/ihrer Rap-Künste hoch oder gibt einen Link zu Rap-Referenzen an, bspw. Links zu eigenen Social Media- oder Spotify-Profilen. Anschließend wählt er/sie die Stadt aus, in der er/sie teilnehmen möchte.
Die Teilnehmer:innen erhalten anschließend eine Bestätigung, dass ihre Anmeldung eingegangen ist. Nach Sichtung der übermittelten Inhalte erhalten ausgewählte Personen eine Zusage für die Teilnahme an der Rap-Challenge sowie einen Zeit-Slot für den Auftritt. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme an einer Rap-Challenge. Die Teilnahme ist nur dann möglich, wenn der/die Teilnehmer:in hierfür ausgesucht worden ist und vorab per E-Mail eine entsprechende Bestätigung erhalten hat. Die Auswahl der Teilnehmenden an einer Rap-Challenge wird durch ein Gremium bestehend aus dem Veranstalter und den zur Durchführung der Aktion beauftragten Dienstleistern sowie reezy und seinem Team nach freiem Ermessen unter Berücksichtigung der übermittelten Inhalte getroffen.
Der/die Teilnehmende kann somit an einem festgelegten Tag in der ausgewählten Stadt an der Rap-Challenge teilnehmen. Teilnehmer:innen, die den zugewiesenen Zeit-Slot vor Ort – gleich aus welchem Grund- nicht wahrnehmen, können weder an einen späteren Termin teilnehmen noch im weiteren Verlauf der Aktion berücksichtigt werden. In diesem Fall verfällt die Teilnahmemöglichkeit.
Der Veranstalter fertigt Fotos und/oder Videos von den Rap-Challenges an und zeigt diese auf den Tik Tok- und Instagram @nacs_level-Channels sowie auf der Aktionsseite. Die Videos dienen zur Auswahl der Gewinner, indem die zu den Videos von der Community vergebenen Likes auf den @nacs_level-Channels ausgezählt werden (s. Ziff. 3.2).
3.2 Gewinner-Ermittlung
Aus allen Teilnehmern:innen wählen die TikTok- sowie Instagram-Communities über den jeweiligen Channel @nacs_level pro Stadt zwei Gewinner:innen aus. Die Auswahl erfolgt durch Zählung der meisten Likes auf beiden Plattformen. Haben zwei oder mehr Teilnehmer:innen die gleiche Anzahl von Likes, wird der/die Gewinner:in nach dem Zufallsprinzip ermittelt.
Die sechs Finalist:innen (zwei pro Stadt) erhalten:
• Ein Paar exklusive Sneaker von NicNac’s in Kooperation mit Flowers for Society
• Ein 1+1 Festival-Ticket für das Heroes Festival am 5. und 6. September in Freiburg inkl. Anreise (öffentliche Verkehrsmittel (2. Klasse) innerhalb Deutschlands).
• Die Möglichkeit, vor Publikum beim Festival in Freiburg live aufzutreten
Die sechs Finalist:innen treten live auf dem Heroes Festival auf. Im Anschluss erfolgt eine finale Gewinnerermittlung durch eine Publikums-Abstimmung vor Ort. Der/die Teilnehmer:in, die den lautesten Applaus erhält, gewinnt die Challenge. Erhalten zwei oder mehr Teilnehmer – auch nach ggf. wiederholter Durchführung der Publikums-Abstimmung - einen gleich oder ähnlich lauten Applaus, wird der/die Gewinner:in per Zufall entschieden. Entsprechend erfolgt die Ermittlung der Plätze 2-6.
3.3 Gewinnanspruch
Pro Person ist nur eine Teilnahme möglich. Der Veranstalter behält sich vor, einen Nachweis über Alter, Identität und Wohnsitz des/der Teilnehmers:in zu verlangen.
Die Möglichkeit der Teilnahme an einer Rap-Challenge verfällt, wenn der/die Teilnehmer:in unter der von ihm/ihr angegebenen E-Mail-Adresse nicht erreichbar ist oder er/sie sich nach Erhalt der Teilnahme-E-Mail nicht innerhalb von drei Tagen beim Veranstalter zurückmeldet.
3.4 Rechteübertragung
Der Veranstalter fertigt Fotos und/oder Videomaterialien von den Rap-Challenges und den Auftritten auf dem Heroes Festival an, insbesondere solche, auf denen die Teilnehmer:innen zu sehen sind (nachfolgend insgesamt „Material“). Der/die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass der Veranstalter das Material online und offline nutzt, bearbeitet, verbreitet sowie auf sonstige Weise Dritten zugänglich macht. Darüber hinaus erklärt sich der/die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass der Veranstalter das Material zu Werbezwecken verwendet und/oder veröffentlicht. Hierzu räumt er/sie dem Veranstalter im Hinblick auf das Material einfache, inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungsrechte ein. Der Veranstalter ist auch berechtigt, das Material auf Tik Tok, Instagram und/oder sonstigen Social-Media-Plattformen und/oder unternehmensseitigen Websites zu veröffentlichen. Eine Vergütung für die Teilnahme an der Aktion und für die bildliche Darstellung in Werbematerialien erfolgt nicht.
3.5 Sonstiges
Beiträge der Teilnehmer:innen, insbesondere Auftritte bei den Rap Challenges und dem Heroes Festival, dürfen keine Beleidigungen oder sonstigen anstößigen Inhalte, falsche Tatsachen, Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, etwaige von den Teilnehmern:innen bereitgestellte Inhalte auf potenzielle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Der Veranstalter ist aber berechtigt, rechtswidrige oder anstößige Inhalte abzulehnen oder einen laufenden Auftritt zu beenden. Für etwaige Rechtsverstöße haftet der/die Teilnehmer:in.
Die Teilnahme beziehungsweise ein etwaiger Gewinn sind nicht mit anderen Promotion-Aktionen des Veranstalters kombinierbar.
Für die Richtigkeit der angegebenen Daten, z.B. der E-Mail-Adresse und der sonstigen Angaben ist der/die Teilnehmer:in verantwortlich.
Eine Barauszahlung ist nicht möglich.
Die Teilnahme an einer Rap-Challenge und/oder Gewinne sind nicht auf Dritte übertragbar.
4. Gewinne
Platz 1
Eine professionelle Recording-Session (1 Tag) mit Produzenten aus dem Teenager Forever Camp zur Produktion eigener Tracks/Songs in Frankfurt
Eine umfassende Content-Begleitung bei der Recordingsession sowie die Bereitstellung aller im Rahmen der Recording-Session produzierten Tracks.
Persönliches Meet & Greet mit reezy
Terminierung in Abstimmung mit dem/der Gewinner:in
Platz 2 und 3
Jeweils 2x2 Tickets für das exklusive Album-Release-Konzert „Born Spinner“ von reezy
Persönliches Meet & Greet mit reezy
Platz 4 bis 6
Jeweils eine signierte Vinyl-Ausgabe des neuen reezy-Albums „Born Spinner“ (ET: 8 August 2025)
5. Datenschutz
Personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen, wie z.B. der Name, die E-Mail-Adresse, das Geburtsdatum u.a. werden von dem Veranstalter unter Beachtung der Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Aktion verarbeitet. Rechtsgrundlage dieser Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Hierbei setzt der Veranstalter ggf. auch Dienstleister als Auftragsverarbeiter gem. Art. 28 DSGVO ein und/oder übermittelt die Daten der Teilnehmer:innen an Kooperationspartner, um so die Durchführung der Aktion zu ermöglichen. Die vorstehenden Daten werden im Anschluss an die Durchführung und Abwicklung der Aktion gelöscht, soweit keine gesetzlichen oder vertraglichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen. Sofern im Rahmen der Aktion personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen für weitere Zwecke verarbeitet werden (z.B. auf der Aktionsseite), informieren wir die Teilnehmer:innen hierüber in den Datenschutzhinweisen des Veranstalters unter und holen hierzu – sofern gesetzlich vorgeschrieben – ihre Einwilligung ein. In den vorgenannten Datenschutzhinweisen sind auch Informationen zu den Betroffenenrechten der Teilnehmer:innen (z.B. Informationen über Auskunftsrecht, Beschwerderecht etc.) enthalten.
6. Haftung und Gewährleistung
6.1 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden aus der Beeinträchtigung der Verfügbarkeit der Aktions-Webseite und auch nicht für deren Funktionsfähigkeit auf dem von dem/der Teilnehmer:in eingesetzten Endgerät. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte wird – soweit rechtlich zulässig - keine Haftung übernommen.
6.2 Der Veranstalter übernimmt – soweit rechtlich zulässig – keine Haftung für Irrtümer oder Druckfehler sowie für im Zusammenhang mit der Bereitstellung und Inanspruchnahme von Gewinnen möglicherweise entstandene Schäden. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters, in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie bei schuldhaft verursachten Körperschäden.
6.3 Der Teilnehmer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.
6.4 Die Teilnahme an einer Rap-Challenge erfolgt auf eigene Gefahr. Der/die Teilnehmer:in erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Veranstalter ausgeschlossen sind. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
7. Beendigung der Teilnahme an der Aktion und Ausschluss von Personen
Die Aktion kann jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen geändert, verlängert oder vorzeitig beendet werden. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für entgangene Teilnahme- und Gewinnchancen.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer:innen, die falsche Angaben im Rahmen der Anmeldung machen, gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen und/oder Manipulationen vornehmen und/oder vornehmen lassen, von der Aktion auszuschließen. Der Veranstalter behält sich auch das Recht vor, Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder in sonstiger Weise versuchen, sich oder Dritten durch Manipulation Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme auszuschließen. In diesen Fällen kommt die Verweigerung einer bereits zugesagten Teilnahme an einer Rap-Challenge oder eines bereits zugesagten Gewinns und auch eine Rückforderung des Gewinns in Betracht.
8. Rechtszuständigkeit
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem/der Teilnehmer:in und dem Veranstalter gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9. Sonstiges
9.1 Anfragen
Anfragen und Hinweise bezüglich der Aktion sind an den Veranstalter zu richten.
Bei Fragen oder Anmerkungen zur Challenge kann der/die Teilnehmer:in sich per E-Mail verbraucherservice@lbsnacks.com wenden.
9.2 Änderungen der Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmebedingungen dürfen vom Veranstalter jederzeit ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen geändert werden.
9.3 Gewinnersatz
Sollte der Veranstalter aus nicht vertretbaren Gründen den Gewinn nicht zur Verfügung stellen können, so behält sich der Veranstalter vor, einen gleichwertigen Ersatz zu liefern.
9.4 Wirksamkeit
Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.
9.5 Alternative Streitbeilegung
Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
9.6 Keine Verbindung zu Instagram oder Meta
Die Teilnehmer:innen der Aktion können keine Ansprüche gegenüber Instagram oder Meta geltend machen, die im Zusammenhang mit der Aktion oder der Teilnahme hieran stehen. Die Teilnehmer:innen erkennen an, dass die Aktion in keiner Verbindung zu Instagram oder Meta steht. Sämtliche Anfragen und Hinweise bezüglich der Aktion sind an den Veranstalter oder die mit der Durchführung betraute Agentur (s. Ziff. 10.1) und nicht an Instagram oder Meta zu richten. Der/die Teilnehmer:in stellt Instagram und Meta vollständig von Ansprüchen frei.
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